So funktioniert der Aktienclub Rhein-Neckar |
|
|
Jeder, der die Volljährigkeit und damit die volle Geschäftsfähigkeit erreicht
hat, kann ein Mitglied beim Aktienclub Rhein-Neckar werden. Minderjährige
können die Mitgliedschaft nur unter bestimmten Voraussetzungen erhalten,
falls Sie sich näher dafür interessieren, fragen Sie uns bitte. |
|
|
|
Die Mitgliedschaft ist mit einer Mindestanlage von 3.000,- Euro verknüpft.
Diese 3.000,- Euro können entweder auf einmal oder in monatlichen
Beträgen entrichtet werden, der Gesamtbetrag sollte allerdings nach 2,5
Jahren voll einbezahlt sein. Je nach persönlichen Zielen und
Lebensumständen können Sie diesen Betrag um ein Vielfaches erhöhen -
oder auch wieder einen Teilbetrag entnehmen, sofern Sie nicht unter 3.000,-
Euro kommen. |
|
|
|
Ihre Beteiligung kann durch eine Kündigung mit einer Frist von 14 Tagen zum
Monatsende jederzeit beendet werden - und zwar entweder die ganze
Beteiligung oder auch nur ein Teilbetrag. Sinkt die Beteiligung durch eine
Teilkündigung unter den Mindestanlagebetrag von 3.000,- Euro, so gilt diese
Teilkündigung als Kündigung der gesamten Beteiligung. |
|
|
|
Bitte bedenken Sie vor einer Kündigung jedoch, dass sich die
Erfolgschancen erst bei einem Anlagezeitraum von mindestens drei bis
fünf Jahren richtig rechnen. Sie sollten daher einen größeren Geldbetrag
nur dann investieren, wenn Sie ihn in diesem Zeitraum für Ihre persönlichen
Ausgaben entbehren können. |
|
|
|
Jedes Mitglied, das sich für die Börse und deren Hintergründe interessiert,
ist eingeladen, sich an der Entscheidungsfindung über den Kauf bzw.
Verkauf von Aktien zu beteiligen. Für diesen Informationsaustausch gibt
es den monatlichen Aktienstammtisch, zu dem alle Mitglieder frühzeitig
eingeladen werden. Die Geschäftsführung kann sich den Empfehlungen der
Mitglieder anschließen und trifft dann, auch nach gemeinsamer Absprache
mit dem Anlageausschuss, die Entscheidung für oder wider diese
Empfehlung. Hauptkriterium für die Geschäftsführung ist die Frage, wie
spekulativ und risikoreich diese Aktie bewertet werden muss. Im Zweifelsfall
wird die Entscheidung getroffen werden, die als die sicherste zu erachten
ist. Wie schon betont, sind wir keine Zockerrunde, sondern wollen unser
Geld langfristig möglichst sicher anlegen. |
|
|
|
Die Mitglieder erhalten am Ende des Jahres automatisch eine detaillierte
Abrechnung, auf der alle Zahlen und Daten aufgeführt werden, die für die
Steuererklärung von Belang sind. |
|
|
|
Jeden Monat, nachdem die entsprechenden Kontoauszüge des Vormonats
vorliegen, erstellen wir zudem eine Vermögensberechnung zum jeweiligen
Monatsende und händigen diese dem Mitglied aus. Bei Bedarf kann jedes
Mitglied auch eine aktuelle Abrechnung verlangen. |
|
|
|
 |
|
|
|
Wie Sie dem Organigramm entnehmen können, wählen die Mitglieder den
Anlageausschuss, der die Geschäftsführung bei der Auswahl der Aktien
berät, sowie den Kontrollausschuss, der die Aktivitäten der
Geschäftsführung überwacht. Jedes Mitglied hat zudem das Recht, selbst
einen Wirtschaftsprüfer zu beauftragen, der die Geschäftsunterlagen
kontrolliert und dem Mitglied darüber einen Bericht gibt. |
|
|
|
Eine weitere Kontrollinstanz stellt die Bank dar; sie prüft die Legitimation
der handelnden Personen und stellt sicher, dass die rechtlichen Grundlagen
des Kreditwesens eingehalten werden. |
|
|
|
Neben dem monatlichen Aktienstammtisch
(
siehe hierzu), zu dem alle Mitglieder eingeladen sind, trifft sich die
Geschäftsführung einmal pro Woche, um über anstehende Entscheidungen zu beraten
und die getroffenen Entscheidungen umzusetzen. |
|