So funktioniert der Aktienclub Rhein-Neckar
 
  Die Mitgliedschaft
  Jeder, der die Volljährigkeit und damit die volle Geschäftsfähigkeit erreicht hat, kann ein Mitglied beim Aktienclub Rhein-Neckar werden. Minderjährige können die Mitgliedschaft nur unter bestimmten Voraussetzungen erhalten, falls Sie sich näher dafür interessieren, fragen Sie uns bitte.
  Die Mitgliedschaft ist mit einer Mindestanlage von 3.000,- Euro verknüpft. Diese 3.000,- Euro können entweder auf einmal oder in monatlichen Beträgen entrichtet werden, der Gesamtbetrag sollte allerdings nach 2,5 Jahren voll einbezahlt sein. Je nach persönlichen Zielen und Lebensumständen können Sie diesen Betrag um ein Vielfaches erhöhen - oder auch wieder einen Teilbetrag entnehmen, sofern Sie nicht unter 3.000,- Euro kommen.
  Ihre Beteiligung kann durch eine Kündigung mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende jederzeit beendet werden - und zwar entweder die ganze Beteiligung oder auch nur ein Teilbetrag. Sinkt die Beteiligung durch eine Teilkündigung unter den Mindestanlagebetrag von 3.000,- Euro, so gilt diese Teilkündigung als Kündigung der gesamten Beteiligung.
  Bitte bedenken Sie vor einer Kündigung jedoch, dass sich die Erfolgschancen erst bei einem Anlagezeitraum von mindestens drei bis fünf Jahren richtig rechnen. Sie sollten daher einen größeren Geldbetrag nur dann investieren, wenn Sie ihn in diesem Zeitraum für Ihre persönlichen Ausgaben entbehren können.
   
  Die Auswahl und Anlage der Aktien
  Jedes Mitglied, das sich für die Börse und deren Hintergründe interessiert, ist eingeladen, sich an der Entscheidungsfindung über den Kauf bzw. Verkauf von Aktien zu beteiligen. Für diesen Informationsaustausch gibt es den monatlichen Aktienstammtisch, zu dem alle Mitglieder frühzeitig eingeladen werden. Die Geschäftsführung kann sich den Empfehlungen der Mitglieder anschließen und trifft dann, auch nach gemeinsamer Absprache mit dem Anlageausschuss, die Entscheidung für oder wider diese Empfehlung. Hauptkriterium für die Geschäftsführung ist die Frage, wie spekulativ und risikoreich diese Aktie bewertet werden muss. Im Zweifelsfall wird die Entscheidung getroffen werden, die als die sicherste zu erachten ist. Wie schon betont, sind wir keine Zockerrunde, sondern wollen unser Geld langfristig möglichst sicher anlegen.
   
  Die Abrechnung mit den Mitgliedern
  Die Mitglieder erhalten am Ende des Jahres automatisch eine detaillierte Abrechnung, auf der alle Zahlen und Daten aufgeführt werden, die für die Steuererklärung von Belang sind.
  Jeden Monat, nachdem die entsprechenden Kontoauszüge des Vormonats vorliegen, erstellen wir zudem eine Vermögensberechnung zum jeweiligen Monatsende und händigen diese dem Mitglied aus. Bei Bedarf kann jedes Mitglied auch eine aktuelle Abrechnung verlangen.
   
  Die Kontrolle der Geschäftsführung
 
  Wie Sie dem Organigramm entnehmen können, wählen die Mitglieder den Anlageausschuss, der die Geschäftsführung bei der Auswahl der Aktien berät, sowie den Kontrollausschuss, der die Aktivitäten der Geschäftsführung überwacht. Jedes Mitglied hat zudem das Recht, selbst einen Wirtschaftsprüfer zu beauftragen, der die Geschäftsunterlagen kontrolliert und dem Mitglied darüber einen Bericht gibt.
  Eine weitere Kontrollinstanz stellt die Bank dar; sie prüft die Legitimation der handelnden Personen und stellt sicher, dass die rechtlichen Grundlagen des Kreditwesens eingehalten werden.
  Neben dem monatlichen Aktienstammtisch ( siehe hierzu), zu dem alle Mitglieder eingeladen sind, trifft sich die Geschäftsführung einmal pro Woche, um über anstehende Entscheidungen zu beraten und die getroffenen Entscheidungen umzusetzen.